Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Büroservice der afp24 my office
Stand: 11/2025
Die afp24 erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich nach den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den aktuellen Preis- und Leistungsbeschreibungen, die den AGB bei Einbeziehung in den Vertrag beigefügt sind. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die afp24 diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 1 Selbständige
(1) Das Angebot der afp24 richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14
BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln. Der Auftraggeber versichert, zu diesem Personenkreis zu gehören.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung sämtliche geltenden Gesetze
und behördlichen Vorschriften einzuhalten und keine Tätigkeiten vorzunehmen, die den
Betrieb oder die Nutzung des Centers durch afp24 oder andere Mieter beeinträchtigen.
Hierzu zählen insbesondere die Durchführung politischer Kampagnen, sittenwidrige oder
rechtswidrige Tätigkeiten, Handlungen, die Lärm, Störungen oder Belästigungen verursachen,
Aktivitäten, die den Ruf der afp24 oder des Eigentümers des Gebäudes beeinträchtigen
können.
(3) Bei Zuwiderhandlungen ist die afp24 berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung den Vertrag
aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§ 2 Geschäftsadresse
(1) Mit der Beauftragung des Domizilservice erwirbt der Auftraggeber das Recht, während
der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr (z.B. auf Briefbögen, Internetseiten und bei
Behörden) die von afp24 bereitgestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen.
(2) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung der von afp24
zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse alle handels-, steuer- und gewerberechtlichen
Anforderungen für seine Geschäftstätigkeit erfüllt werden.
(3) Die afp24 übernimmt keine Verantwortung oder Gewähr dafür, dass die Nutzung der
Geschäftsadresse durch den Auftraggeber für bestimmte Eintragungen, Genehmigungen oder
gewerbliche Zwecke rechtlich zulässig oder ausreichend ist.
Eine Haftung der afp24 besteht insoweit nicht, da die Prüfung dieser rechtlichen
Voraussetzungen allein dem Auftraggeber obliegt.
(4) Die Firma des Auftraggebers wird im Eingangsbereich des Bürohauses sichtbar
angebracht, um eine eindeutige Zuordnung und Auffindbarkeit der Geschäftsadresse zu
gewährleisten.
§ 3 Postservice
(1) Nimmt die afp24 Postsendungen des Auftraggebers entgegen, leitet sie diese an eine vom
Auftraggeber benannte Adresse weiter. Sie stellt sicher, dass sämtliche Sendungen, die an die
von afp24 bereitgestellte Geschäftsadresse gerichtet sind, zuverlässig entgegengenommen
werden. Für Fehlleistungen Dritter (z.B. Post- oder Kurierdienstleister) übernimmt afp24
keine Haftung, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsadresse stets mit dem jeweils
vorgeschriebenen Adresszusatz (z.B. „afp24“) zu verwenden.
(3) Die Weiterleitung an den Auftraggeber erfolgt je nach dem vereinbarten Tarif.
Sollte eine Postsendung ausnahmsweise irrtümlich durch Mitarbeiter der afp24 geöffnet
werden,
verpflichtet sich die afp24, den Inhalt vertraulich zu behandeln und die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen strikt einzuhalten.
Alle Mitarbeiter der afp24 sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die afp24
gewährleistet hierbei größtmögliche Diskretion und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung eines solchen Services insbesondere bei
Berufsgeheimnisträgern standes- oder berufsrechtlich unzulässig sein kann. Es liegt in der
Verantwortung des Auftraggebers, vor Inanspruchnahme des Service zu prüfen, ob eine solche
Nutzung für ihn rechtlich zulässig ist.
(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann die afp24 die Postweiterleitung bis zum
Ausgleich der offenen Beträge aussetzen, nachdem der Auftraggeber hierüber in Textform
informiert wurde.
§ 4 Telefonservice
(1) Die afp24 stellt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine oder
mehrere Rufnummern zur Nutzung zur Verfügung.
Ein Anspruch auf bestimmte Rufnummern, auf deren Eintragung in öffentliche Verzeichnisse
oder auf Überlassung nach Vertragsende besteht nicht.
Sämtliche Rechte an den Rufnummern verbleiben bei afp24.
Eine ggf. gewünschte Anrufweiterleitung von einer Rufnummer des Auftraggebers auf die
durch afp24 bereitgestellte Nummer ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Die afp24 gewährleistet die Bereitstellung der Rufnummern nach dem jeweils anerkannten
Stand der Technik, übernimmt jedoch keine Haftung für vorübergehende technische
Störungen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Ist in dem gewählten Tarif eine Anrufbeantwortung mit Standard-Meldetext enthalten,
kann der Auftraggeber den Text jederzeit ändern.
Dieser kann einfache geschäftliche Vorgänge wie Bestellannahmen oder die Weitergabe vorab
definierter Informationen beinhalten, soweit diese nach einem zuvor abgestimmten, leicht
standardisierbaren Schema erfolgen.
Die afp24 ist berechtigt, den Leistungsumfang auf ein dem Vertragszweck angemessenes Maß
zu beschränken, wenn die Durchführung sonst unverhältnismäßig aufwendig wäre.
Individuelle Verkaufs-, Beratungs- oder sonstige geschäftsentscheidende Tätigkeiten im
Namen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
(3) Die afp24 bearbeitet eingehende Anrufe entsprechend den mit dem Auftraggeber
vereinbarten Abläufen.
Ist eine vorherige Abstimmung im Einzelfall nicht möglich, handelt die afp24 nach bestem
Wissen und im mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers.
Dabei werden personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(4) Die afp24 verpflichtet sich, alle zumutbaren und technisch möglichen Maßnahmen zu
ergreifen, um die vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Hierzu gehören
insbesondere regelmäßige Schulungen und Seminare für die Mitarbeiter und interne
Qualitätskontrollen.
Trotz sorgfältiger Organisation und ständiger Qualitätsmaßnahmen kann nicht ausgeschlossen
werden, dass Informationen im Einzelfall unvollständig, unklar oder fehlerhaft übermittelt
werden.
Für solche Fälle haftet die afp24 nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt, technischer
Störungen Dritter (z.B. Netzüberlastung) oder anderer, von der afp24 nicht zu vertretender
Umstände ist ausgeschlossen.
Die afp24 wird in diesen Fällen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den
ordnungsgemäßen Betrieb unverzüglich wiederherzustellen.
§ 5 Nutzung des Bürocenters
(1) Die vom Auftraggeber genutzten Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zu üblichen
Bürozwecken verwendet werden. Eine Nutzung zu anderen, insbesondere
publikumsintensiven, handwerklichen oder gewerblichen Zwecken, die mit einer erhöhten
Lärmentwicklung, Geruchsbelästigung oder sonstigen Beeinträchtigungen verbunden sind, ist
untersagt.
(2) Der Auftraggeber hat die Räumlichkeiten sowie die gemeinschaftlich genutzten Flächen
pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand zu halten. Entstehen durch unsachgemäße
Nutzung oder außergewöhnliche Verschmutzung zusätzliche Reinigungs- oder
Instandhaltungsarbeiten, kann afp24 hierfür eine angemessene Zusatzgebühr nach
tatsächlichem Aufwand berechnen. Die Höhe der Zusatzgebühr richtet sich nach den
tatsächlich angefallenen Kosten und wird dem Auftraggeber nachvollziehbar belegt.
(3) Um allen Nutzern des Centers eine angenehme Arbeitsumgebung zu ermöglichen, ist die
Zahl externer Besucher auf das notwendige Maß zu beschränken. Veranstaltungen mit
Publikumsverkehr oder Gruppenbesuchen bedürfen der vorherigen Zustimmung von afp24.
§ 5a Mieträume
(1) Die afp24 sorgt im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs für die
Reinigung, Pflege und Instandhaltung der überlassenen Büroräume. Mitarbeiter der afp24
sowie von ihr beauftragte Reinigungs- oder Wartungskräfte sind berechtigt, die Räume auch
in Abwesenheit des Mieters und ohne vorherige Abstimmung zu betreten, soweit dies zur
Durchführung der vorgesehenen Reinigungs-, Pflege- oder Instandhaltungsarbeiten
erforderlich ist. Die afp24 stellt dabei sicher, dass der Zutritt ausschließlich zu diesen
Zwecken erfolgt und die Vertraulichkeit der Geschäftsräume gewahrt bleibt.
(2) Für die regelmäßige Instandhaltung und Beseitigung üblicher Abnutzungserscheinungen,
die während der Vertragslaufzeit durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache
entstehen, erhebt die afp24 eine jährliche Servicegebühr in Höhe von 300,00 € je Arbeitsplatz.
Diese Pauschale deckt sämtliche Kosten für kleinere Schönheits-, Pflege- und
Instandhaltungsarbeiten ab. Eine weitergehende Kostenbeteiligung erfolgt nur, wenn
übermäßige oder vertragswidrige Abnutzungen oder Beschädigungen vorliegen. Die
Pauschale wird längstens für drei Jahre ab Beginn des Mietverhältnisses erhoben.
§ 5b Coworking-Tisch
(1) Wird dem Auftraggeber ein Arbeitsplatz im Rahmen eines Coworking-Konzepts zur
Verfügung gestellt, ist dieser ausschließlich von einer Person zu nutzen. Eine gemeinsame
oder wechselnde Nutzung durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
(2) Der Auftraggeber hat die Nutzung so zu gestalten, dass andere Nutzer nicht gestört
werden. Insbesondere sind laute Unterhaltungen, Musik oder sonstige lärmintensive
Tätigkeiten zu unterlassen.
(3) Der Arbeitsplatz ist nach jeder Nutzung in ordentlichem und sauberem Zustand zu
hinterlassen. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen diese Pflichten ist afp24
berechtigt, den Nutzer zu verwarnen, eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach tatsächlichem
Aufwand zu berechnen oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
§ 5c Konferenzräume
(1) Die afp24 stellt dem Auftraggeber nach Maßgabe der Verfügbarkeit und auf Grundlage
einer vorherigen Buchung oder Reservierung Konferenzräume oder Büroräume an der
Geschäftsadresse während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Größe, Ausstattung
und Entgelte richten sich nach dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
(2) Kann ein gebuchter Raum zum gewünschten Zeitpunkt aus organisatorischen oder
technischen Gründen nicht bereitgestellt werden, bietet afp24 dem Auftraggeber unverzüglich
einen gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzraum ohne Aufpreis an. Ein Anspruch auf
Bereitstellung besteht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten; ein Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichtverfügbarkeit besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gebuchten Räume pünktlich zum Ablauf der
vereinbarten Nutzungszeit zu räumen und in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
Überschreitungen der Nutzungszeit sind nur mit vorheriger Zustimmung der afp24 zulässig
und werden entsprechend der jeweils gültigen Preisregelung berechnet.
(4) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Nutzungstermin
möglich. Erfolgt die Stornierung später oder erscheint der Auftraggeber nicht, wird das
vereinbarte Nutzungsentgelt in voller Höhe fällig, es sei denn, afp24 kann den Raum
anderweitig vergeben.
§ 6 Sonstige Leistungen; Weitergabe; externe Dienstleister
(1) Stellt die afp24 dem Auftraggeber im Rahmen des Vertrages zusätzliche oder ergänzende
Leistungen zur Verfügung, verbleiben sämtliche Rechte hieran bei afp24. Der Auftraggeber
erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des
Vertragsverhältnisses. Inhalte, Daten oder Unterlagen, die vom Auftraggeber bereitgestellt
werden, bleiben dessen Eigentum bzw. Urheberrecht.
(2) Eine Weitergabe, Vermietung oder sonstige Überlassung der von afp24 bereitgestellten
Leistungen oder Zugänge an Dritte, insbesondere im Wege des sogenannten „Reselling“, ist
ohne vorherige schriftliche Zustimmung von afp24 unzulässig. Dies gilt auch für
Teilnutzungen oder kombinierte Angebote unter fremdem Namen.
(3) Die afp24 ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zuverlässiger
externer Dienstleister zu bedienen. Dabei wird sichergestellt, dass die Auswahl dieser
Dienstleister mit der gebotenen Sorgfalt erfolgt und diese ihrerseits zur Einhaltung der
gesetzlichen Datenschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften verpflichtet sind. Die afp24 bleibt
auch bei der Einschaltung solcher Dienstleister verantwortlich für die ordnungsgemäße
Leistungserbringung. Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. Brief- oder SMS Versand)
werden regelmäßig über externe Anbieter abgewickelt.
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von afp24 angebotenen Dienstleistungen
ausschließlich für rechtmäßige geschäftliche Zwecke zu nutzen und keine Handlungen
vorzunehmen, die gegen geltende Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen. Er hat
insbesondere zu vermeiden, dass im Rechts- oder Geschäftsverkehr der Eindruck entsteht,
geschäftliche Aktivitäten des Auftraggebers gingen von afp24 aus oder würden dieser
zugerechnet.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, afp24 unverzüglich über jede Änderung seiner
zustellfähigen Postanschrift, seiner Kommunikationsdaten sowie über längere Zeiträume der
Nichterreichbarkeit (mehr als sieben aufeinanderfolgende Kalendertage) zu informieren. Er
trägt dafür Sorge, dass seine technischen Einrichtungen (z.B. Postadresse, Mobiltelefon, Fax,
E-Mail) ordnungsgemäß erreichbar sind und dass etwaige Anrufweiterleitungen oder
Benachrichtigungsfunktionen korrekt geschaltet sind.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten aus den Absätzen 1 oder 2 nicht nach und hat er
dies zu vertreten, ist afp24 berechtigt, die vertraglichen Leistungen nach §§ 2 bis 4
vorübergehend einzustellen, ohne dass der Gegenleistungsanspruch entfällt. Bleibt der
Auftraggeber trotz wiederholter Kontaktversuche länger als eine Woche nicht erreichbar, kann
afp24
a) im Fall geänderter oder unzustellbarer Anschriften die Post des Auftraggebers nach sechs
Monaten auf dessen Kosten durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen vernichten
lassen,
b) gegenüber Dritten offenlegen, dass afp24 als externer Dienstleister für den Auftraggeber
tätig ist, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung (§ 14 Abs. 2) bleibt unberührt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen von Meldetexten, Weiterleitungsanweisungen oder
sonstigen hinterlegten Informationen sind aus Sicherheitsgründen ausschließlich
a) telefonisch unter Verwendung des vereinbarten Telefonpassworts oder
b) schriftlich (Fax, E-Mail oder Brief) mit eindeutiger Identifikation des Auftraggebers
möglich. Anweisungen über andere Kommunikationswege werden aus Sicherheitsgründen
nicht ausgeführt.
(5) Stellt der Auftraggeber fest oder hat er den begründeten Verdacht, dass Informationen
durch Mitarbeiter von afp24 unvollständig, unklar oder fehlerhaft weitergeleitet wurden, hat
er im zumutbaren Umfang geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Rückfrage beim Anrufer),
um mögliche Schäden zu vermeiden oder zu mindern. Diese Pflicht besteht insbesondere,
wenn der übermittelte Inhalt für den Geschäftsbetrieb oder Vertragspartner des Auftraggebers
erhebliche Bedeutung haben kann.
§ 8 Leistungsentgelt
(1) Das Leistungsentgelt richtet sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen
gemäß dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis von afp24. Es besteht aus einer
monatlichen Grundgebühr sowie nutzungsabhängigen Entgelten für Postweiterleitung (§ 3),
Telefonservice (§ 4), Raumnutzung (§ 5) und gegebenenfalls weiteren vereinbarten
Einzelleistungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(2) Die Grundgebühr ist jeweils monatlich im Voraus fällig. Nutzungsabhängige Entgelte
werden nach dem tatsächlichen Leistungsumfang abgerechnet und sind mit Zugang der
Rechnung, spätestens jedoch am Monatsende fällig. Angefangene Zeiteinheiten werden –
soweit nichts anderes vereinbart – auf volle 15 Minuten aufgerundet.
(3) Für die laufende Abrechnung gilt ein Kreditlimit in der bei Vertragsschluss vereinbarten
Höhe. Wird kein Kreditlimit vereinbart, beträgt es 300 €. Das Kreditlimit dient ausschließlich
der internen Rechnungssteuerung und begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung. Wird
das Kreditlimit während eines Abrechnungszeitraums erreicht oder überschritten, kann afp24
eine Zwischenrechnung stellen; diese wird mit Zugang sofort fällig. Eine Änderung des
Kreditlimits kann von beiden Parteien verlangt werden, soweit hierfür ein sachlicher Grund
besteht. Ein Kreditlimit begründet keinen Zahlungsaufschub.
(4) Rechnungsstichtag ist der Kalendertag des Vertragsbeginns, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wird. Rechnungen werden in Textform (z.B. per E-Mail) an die vom
Auftraggeber benannte Adresse übermittelt und gelten mit Versand als zugegangen, sofern
keine Fehlermeldung erfolgt.
(5) Die afp24 behält sich vor, das Leistungsentgelt anzupassen, wenn und soweit sich die
Kosten für Telekommunikations- oder Postdienstleistungen, Personalkosten oder sonstige
Betriebskosten, die für die Leistungserbringung wesentlich sind, nachweislich erhöhen oder
vermindern. Eine Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor
Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann in diesem Fall das
Vertragsverhältnis bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich
kündigen. Eine Preisanpassung ohne sachlichen Grund ist ausgeschlossen.
§ 9 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts
(1) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen eine Rechnung innerhalb von 14
Kalendertagen nach deren Zugang schriftlich oder in Textform geltend zu machen und
nachvollziehbar zu begründen, gegen welche Rechnungsposten sich die Einwendungen
richten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Rechnung als anerkannt,
soweit kein offensichtlicher Fehler vorliegt.
(2) Die afp24 prüft die eingegangenen Einwendungen und teilt dem Auftraggeber das
Ergebnis in Textform mit. Soweit erforderlich, stellt afp24 zur Klärung eine nachvollziehbare
Einzelaufstellung der betroffenen Leistungen zur Verfügung.
(3) Die Erhebung von Einwendungen berührt die Fälligkeit der Rechnung grundsätzlich nicht.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch insoweit, als die Beanstandung nachweislich
begründet oder offensichtlich berechtigt ist. Eine Rücklastschrift bereits eingezogener Beträge
darf nur erfolgen, wenn afp24 die Einwendungen anerkannt hat oder diese offensichtlich
berechtigt sind.
(4) Werden Einwendungen ganz oder teilweise als berechtigt anerkannt, erstattet afp24 die
entsprechenden Beträge unverzüglich durch Gutschrift oder Überweisung zurück.
§ 10 Einzug und Sicherung
(1) Der Auftraggeber ermächtigt die afp24 widerruflich, die jeweils fälligen Entgelte nach
Rechnungsstellung von dem von ihm benannten Girokonto im SEPA-Lastschriftverfahren
einzuziehen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto ausreichende
Deckung aufweist. Kann das Lastschriftverfahren mangels eines geeigneten Kontos nicht
genutzt werden (z.B. bei Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Auftraggeber, eine
Kreditkarten-Einzugsermächtigung zu erteilen oder den Rechnungsbetrag fristgerecht per
Überweisung zu begleichen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit in Textform widerrufen
werden.
(2) Wird eine Lastschrift aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingelöst
oder veranlasst er ohne Berechtigung eine Rücklastschrift, hat er die dadurch entstehenden
Bankkosten zu erstatten. Darüber hinaus kann afp24 eine Bearbeitungspauschale in Höhe von
15,00 € je Rücklastschrift verlangen.
(3) Für jede Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs wird eine Mahngebühr von 15,00 €
berechnet.
(4) In begründeten Ausnahmefällen – insbesondere bei kostenintensiven Leistungsmerkmalen,
fehlender Einzugsermächtigung oder negativer Bonitätsauskunft – kann afp24 die Stellung
einer angemessenen Kaution bis zur Höhe des Dreifachen des durchschnittlichen monatlichen
Leistungsentgelts verlangen. Die Kaution wird treuhänderisch verwahrt, nicht verzinst und
nach Wegfall des Sicherungsgrundes auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich
zurückgezahlt.
(5) Bei bestehenden Vertragsverhältnissen kann eine Kaution nur verlangt werden, wenn der
Auftraggeber mit der Zahlung des Leistungsentgelts an mindestens zwei
aufeinanderfolgenden Fälligkeitsterminen in Verzug geraten ist.
§ 11 Zahlungsverzug
(1) Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht
spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung angegebenen
Konto von afp24 eingegangen ist. Einer Mahnung bedarf es nicht, sofern der Auftraggeber
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(2) Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist afp24 berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie
eine pauschale Mahngebühr von 15,00 € je Mahnung zu verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(3) Darüber hinaus ist afp24 berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen nach vorheriger
Ankündigung vorübergehend einzustellen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen,
wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem Betrag in Höhe
von mindestens zwei monatlichen Grundgebühren in Verzug ist. § 14 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz
(1) Die afp24 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers
ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenverarbeitung erfolgt nur, soweit sie
für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist
(Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder der Auftraggeber hierin eingewilligt hat.
(2) afp24 kann zur Erfüllung vertraglicher Leistungen externe Dienstleister (z.B. Post- und
Telekommunikationsunternehmen, IT-Dienstleister) einsetzen, die als Auftragsverarbeiter im
Sinne des Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet sind, die Datenschutzbestimmungen
einzuhalten. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an sonstige Dritte erfolgt nur,
soweit afp24 hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt
hat.
(3) Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person
gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO) sowie deren Berichtigung (Art. 16),
Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) oder Übertragbarkeit (Art. 20)
zu fordern, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 13 Haftung
(1) Die afp24 haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund
– nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet afp24 nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt
wurde. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(2) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von afp24 auf den Ersatz des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Die Haftungshöchstgrenze beträgt
maximal das Zweifache des monatlichen Leistungsentgelts, soweit nicht im Einzelfall ein
höherer Schaden nachgewiesen wird.
(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen – gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verzug, aus
unerlaubter Handlung oder aus sonstigen Ansprüchen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verhalten, bei der Übernahme einer
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, sowie bei einer Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit die Haftung von afp24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag wird – sofern nichts anderes vereinbart ist – zunächst für die Dauer von einem
Jahr geschlossen.
Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der
Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in
Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen einer Partei das
Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, eine Partei
zahlungsunfähig wird, der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung
wesentliche Vertragspflichten verletzt oder fällige Zahlungen nicht leistet.
(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Textform und wird mit Zugang bei der
anderen Vertragspartei wirksam.
(4) Wird der Vertrag von afp24 aus einem der in Absatz 2 genannten wichtigen Gründe
beendet, hat der Auftraggeber afp24 den Schaden zu ersetzen, der durch die vorzeitige
Vertragsbeendigung entsteht. Zur Vereinfachung der Abrechnung kann afp24 hierfür einen
pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50 % derjenigen Entgelte verlangen, die bis zum
regulären Vertragsende noch angefallen wären.
(5) Für den organisatorischen Aufwand einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (Abmeldung,
Postumleitung etc.) wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
§ 15 Hausordnung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Büroräume,
Konferenzräume und Gemeinschaftsflächen pfleglich zu behandeln und die Hausordnung von
afp24 in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Die Hausordnung dient der Sicherheit,
Ordnung und dem reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs. Sie wird dem Auftraggeber
bei Vertragsschluss übergeben und kann auf Verlangen jederzeit in Textform zur Verfügung
gestellt werden.
(2) Den Anweisungen des Personals von afp24, die der Einhaltung der Hausordnung oder der
Sicherheit dienen, ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen afp24
nach erfolgloser Abmahnung zur sofortigen Nutzungsuntersagung der betroffenen
Räumlichkeiten und – bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß – zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
(3) Der Auftraggeber haftet für alle von ihm, seinen Mitarbeitern oder sonstigen durch ihn
veranlassten Personen verursachten Schäden an den Einrichtungen, Geräten oder Räumen von
afp24, soweit ihn ein Verschulden trifft.
(4) In sämtlichen Räumen- sowohl in den öffentlich zugänglichen Bereichen als auch in den
dem Mieter überlassenen Büroräumen- ist das Rauchen untersagt. Bei Verstößen kann afp24
die durch das das Rauchen entstehenden tatsächlichen Kosten (z.B. Sonderreinigung,
Geruchsbeseitigung, Renovierungsarbeiten) dem Mieter in Rechnung stellen.
Zur Deckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands kann afp24 zudem eine
Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € erheben. Dem Mieter bleibt der Nachweis
gestattet, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
Der Mieter haftet für das Verhalten seiner Besucher oder sonstiger Personen, die sich auf
seine Veranlassung in dem Räumen aufhalten, gleichermaßen.
§ 16 Bonitätsauskunft
(1) afp24 ist berechtigt, zur Prüfung der Bonität des Auftraggebers vor oder während des
laufenden Vertragsverhältnisses Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Schufa Holding
AG, Creditreform KG oder vergleichbare Unternehmen) einzuholen. Hierzu darf afp24 die für
die Bonitätsprüfung erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Firmendaten) an die genannten Auskunfteien übermitteln.
(2) afp24 kann während des Vertragsverhältnisses eine erneute Bonitätsprüfung vornehmen,
sofern hierzu ein berechtigtes Interesse besteht – insbesondere bei Zahlungsverzug, Änderung
der Zahlungsweise oder wesentlicher Erweiterung des Leistungsumfangs.
(3) Die Verarbeitung und Übermittlung der Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f
DSGVO zur Durchführung des Vertrages und zur Wahrung berechtigter Interessen von afp24
an der Feststellung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Auskunft
über die über ihn gespeicherten Daten und deren Herkunft verlangen sowie unrichtige Daten
berichtigen oder löschen lassen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht
entgegenstehen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von afp24. afp24 ist
jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der
Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige
wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von afp24
Leistungsbeschreibung der afp24
- Die Geschäftsadresse lautet:
afp24
Dülkenstr. 9
51147 Köln - Postservice
a) Annahmezeiten:
Mo. -Fr. 09:00 bis 12.30 und Mo.-Mi. 13.30-17.00, Do. 13.30-18:00 Uhr, Fr. 13.30-16.00
Der Postservice umfasst die Annahme und Weiterleitungen von Briefen einschließlich förmlicher Zustellungen. Die Entgegennahme von größeren Paket- oder Warensendungen sowie Nachnahmesendungen bedarf der vorherigen Absprache und ist gegebenenfalls gesondert kostenpflichtig.
b) Adressierungsform (bitte beachten: immer mit Adresszusatz "afp24")
Ihr Firmenname
afp24
Dülkenstr. 9
51143 Köln
c) Weiterleitung durch Übergabe der eingehenden, ungeöffneten Post an die Deutsche Post AG oder einen ähnlichen Dienstleister. Optional besteht die kostenpflichtige Möglichkeit, die Post am Tage des Eingangs einzuscannen und vorab per E-Mail oder Fax zu übermitteln.
d) Nachvertragliche Postweiterleitung ist für max. 6 Monate nach Vertragsende möglich. Sie erfolgt 1 x pro Woche (Freitag). Es gilt das Preisverzeichnis zum Zeitpunkt des Vertragsendes.